Kosten und Abrechnung

Sie können ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse bis zu sieben Vorgespräche bei mir in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Nach den Vorgesprächen muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Ist dieser genehmigt, übernimmt die Kasse die Kosten ihrer Psychotherapie.


In der Regel werden die Kosten für Vorgespräche und der Psychotherapie auch von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen.  Allerdings gibt es so viele unterschiedliche Verträge, dass sie sich rechtzeitig nach ihren individuellen Versicherungsbedingungen für Psychotherpaie erkundigen sollten.

 

 

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).